Welch Euphemismus, welche Beschönigung!
Kein Missbrauch kann beGUTachtet werden.
Erfahren und verstehen können nur die Getroffenen,
die beste Vorsorge wäre das Eingestehen von Verantwortung
der Blick auf die eigenen Fehler und das eigene Versagen!
Einen durch Missbrauch mehrfach geschädigten Menschen auch noch bei dessen Arbeitgeber zu denunzieren, entlarvt das echte Wesen eines „Bischofs“.
Übrigens: Dieses nichtjuristische GUTachten des Domspatzenjuristen Weber ist besonders für jene GUT, deren Hände dadurch de facto reingewaschen werden, also in erster Linie für Kohlgraf und Bentz.
Für den 3. März 2023 war sie angekündigt, die Erfahren-Verstehen-und Vorsorge-Missbrauchsstudie des Bistums Mainz.
Erarbeitet hat sie der Regensburger Rechtsanwalt Ulrich Weber, der keinen Raum dafür vorsah, sich meines speziellen Falles „anzunehmen“. 16 Jahre lang war ich nach dem von mir in der Beichte erlebten Missbrauchs beim damaligen Kaplan R. im Bistum Mainz als Pastoralreferent im Dienst. Seit 2012 wussten Leh- und Giebelmann, danach Kohlgraf und Bentz von dem schwerwiegenden Übergriff und seinen Folgen innerhalb der Beichte (!) Bescheid. Da wurde etwas in mir irreparabel zerstört, psychisch und spirituell. Ein Gespräch seitens des Bistums hat nie jemand mit mir geführt. Kein Missbrauchsbeauftragter, kein Generalvikar, kein Bischof. Wozu auch? Ich war zum Zeitpunkt des Übergriffs ja volljährig und damit Freiwild für den offenbar bistumsintern offen schwul lebenden „Geistlichen“.
Derzeit läuft noch immer der zweite Antrag auf Anerkennungsleistungen. Den ersten hat der jetzige „Bischof“ von Mainz, Kohlgraf, dazu missbraucht, um mich bei meinem neuen Arbeitgeber anzuschwärzen, was zum Verlust meines Arbeitsplatzes bei der ach so liberalen alt-kath. Kirche führte. Missbrauch hat viele Facetten. Die jetzigen Amtsträger des Bistums Mainz werden am 3. März 2023 mit dem Finger auf ihre Vorgänger zeigen. Und gewiss haben diese vertuscht und unter den Teppich gekehrt. Doch wer den jetzigen Leitungspersonen glaubt, dass das Übel mit den verstorbenen und entmachteten Vorgängern beseitigt sei, der irrt. Pfarrer R. hat bis heute keinerlei Sanktionen seines Übergriffs davon getragen. Der Geschädigte schon: Ein unwiderbringlicher Vertrauensverlust in alles, was sich Kirche nennt, eine posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen und Suizidalität.
Am 3. März 2023 präsentierte Weber unter den 3 Buchstaben E V und V die eigentlich schon für den Herbst 2022 angekündigte Missbrauchsstudie, mit der nun auch die Vertuschungssysteme Volk und Lehmann transparent gemacht werden sollen. Der Ansatz sei systemisch, nicht juristisch. Gleichwohl ist der Urheber der Studie ein Jurist. Ob dies allein bereits Seriosität und Unabhängigkeit garantiert, darf angesichts des Faktums der Kommunikationsverweigerung mit zumindest einem Geschädigten infrage gestellt bleiben.
Wem nutzen solche Studien? Den Geschädigten wohl kaum, da diese keine teuren Studien brauchen, um mit dem leben zu müssen, was ihnen in der Verantwortung leitender Personen gerade der Post-Lehmann-Ära angetan worden ist. Der selbsternannte Chefaufklärer Kohlgraf hat einen Missbrauchsgeschädigten bei dessen Ex-Arbeitgeber nachweislich denunziert, weil er sich nach 5 Jahren Nichtbearbeitung seines Anerkennungszahlungsantrages bei Bischof Kohlgraf nach dem Grund seiner Untätigkeit zu erkundigen wagte. Wird die EVV-Studie darüber Aufschluss geben? Natürlich nicht. Wird die Studie erklären, warum „mein“ Täter noch immer im Dienst ist? Wird sie nicht. Diese Studie ändert für die Geschädigten nichts, zumindest nichts zum Guten oder wenigstens Besseren. Die Täter und die heute systemisch Verantwortlichen begehen nur eine weitere Form machtbedingten Missbrauchs, indem sie versuchen, die Deutungshoheit an sich zu reißen, indem SIE erklären wollen, was nicht zu verstehen und unentschuldbar ist. Als Geschädigter lasse ich mich von bischöflichen Wölfen in Schafspelzen längst nicht mehr täuschen.
Unfassbar auch die Alibisierung in Form eines Fingerzeiges auf Gemeinden und Ehrenamtliche, die Missbrauch mit ermöglicht haben. Dass dies geschehen ist, dürfte ob des von der Amtskirche vermittelten, unantastbaren Priesterbildes kaum verwundern. Doch kann dies kaum die vermittelnde Institution freisprechen. Ein Priester, der sich als eucharistischer Jesus blasphemiert, „darf“ dann auch in dieser perversen Logik Menschen verletzen.
Ich brauche keine Ausreden, Gedenktage oder Lippenbekenntnisse. Mein noch immer vorhandener, wenn auch gebrochener Glaube an einem gerechten Gott ist es, der mir hilft, darauf zu vertrauen, dass Leute wie Woelki oder Kohlgraf irgendwann für das einzustehen haben, was sie zu verantworten haben, gerade weil ein „Reformpapst“ dazu schweigt.
Wichtig! Aktuelles Verfahren schützt auch ERWACHSENE SCHUTZBEFOHLENE unabhängig vom Alter!
Ab 01.03.2023 ist Widerspruchsverfahren gegen alle Negativentscheidungen der DBK-„Unabhängigen Kommission“ möglich!!!
Wie sieht er nun aus, der „neue Stil“ im Umgang mit Missbrauchsgeschädigten im Bistum Mainz, in Anbetracht der zahlreichen Betroffenheitsbekundungen von Kohlgraf und Bentz, die von Lehmann über die von ihm vorgenommene Priesterweihe den Geist seines Systems übertragen bekommen haben (traditio apostolica moguntiae), sonst würden sich beide nicht so bigott verhalten, wie sie es in Anbetracht der erschütternden, nicht juristischen EVV-Erkenntnisse eines Juristen tun? Am 09.03.2023 fragen beide nach „juristischen Konsequenzen“ für noch im Dienst befindliche Verantwortliche für das Versagen, das sich innerhalb (und außerhalb?) des Systems Lehmanns in Mainz geoffenbart hat. Am Besten: Eine neue Studie für viel Geld in Auftrag geben…
Das Bistums Mainz hält Interventions- und Aufarbeitungsbeauftragte und unabhängige Ansprechpersonen für Betroffene sexuellen Missbrauchs im Bistum Mainz zur Verfügung, eine Administration, die nicht wenig Kirchensteuergeld verbrät.
Die Interventionsbeauftragten sind, wie u.a. Mailkorrespondenz mit einer der Personen zeigt, alles andere als „unabhängig“. Sie sind de facto weitere Teamassistentinnen von Herrn Bentz, einem der protegés des Systems Lehmann neben dessen alter ego Kohlgraf (und umgekehrt).
Antwort an Frau Fery:
Ich habe zwischenzeitlich Widerspruch gegen die Erstentscheidung -Ablehnung meines Anerkennungsantrages- eingelegt und möchte erneut eine Begründung dafür, weshalb zwei Verfahren, die miteinander nichts zu tun haben, in dieser unzulässigen Weise miteinander verknüpft werden.
Ihr bla bla ist dafür in keiner Weise hinreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Am Dienstag, 7. März 2023 um 13:55:43 MEZ hat <intervention@bistum-mainz.de> Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte … ,
Sie haben sich an unsere Telefonhotline zur Veröffentlichung der EVV-Studie
mit dem Anliegen gewendet, Ihren Antrag in Anerkennung des Leids weiter zu
bearbeiten.
Herr Weihbischof Dr. Bentz ist über Ihren Anruf informiert und bat mich
zuständigkeitshalber Ihnen zu antworten.
Im vergangenen Jahr, zuletzt am 19.10.2022, waren wir bereits über den
Bearbeitungsstand Ihres Antrages im Austausch. Wir teilten Ihnen mit, dass
aus Respekt vor der von Ihnen beim
interdiözesanen Datenschutzgericht erhobenen Klage (IDSG 18/2021) derzeit
die weitere Bearbeitung Ihres Antrages ruht.
Zum laufenden Verfahren ist kein neuer Sachstand bekannt.
Freundliche Grüße
Anke Fery
Koordinationsstelle Intervention und (Embedded image moved to file: pic10659.jpg)
Aufarbeitung Interventionsbeauftragte:
Lena Funk Aufarbeitungsbeauftragte: Anke
Fery
Sekretariat: Isabelle Fritsche
Telefon: 06131 – 253 – 874
http://www.bistum-mainz.de
Bischöfliches Ordinariat Mainz
Postfach 1560
55005 Mainz
Besucheranschrift: Große Weißgasse 13,
55116 Mainz
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